Die mündliche Sachkundeprüfung § 34a: Ablauf, Dauer und Themen

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO hat einen schriftlichen und einen mündlichen Teil (§ 11 Abs. 1 BewachV). Nach den Angaben mehrerer IHKs werden Sie zum mündlichen Teil erst zugelassen, wenn Sie den schriftlichen bestanden haben. Er soll nach der Bewachungsverordnung für jeden Prüfling etwa 15 Minuten dauern, und der Schwerpunkt liegt auf zwei Sachgebieten: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht sowie Umgang mit Menschen.

Wie viele Fragen gestellt werden, legen weder die Bewachungsverordnung noch die Prüfungsordnung der IHK Magdeburg noch die IHK-Seiten fest, die wir gelesen haben. Was dort steht und wo sich die IHKs unterscheiden, fasst diese Seite zusammen.

Diese Seite fasst § 11 der Bewachungsverordnung, die Prüfungsordnung der IHK Magdeburg vom 4. Dezember 2025 und die Informationsseiten von elf IHKs zusammen (gelesen am 31. Oktober 2026). Sie enthält keine Prüfungsfragen. Prüfungssaal nimmt keine Prüfungen ab und gehört nicht zur IHK oder zum DIHK; unsere Übungsprüfungen bilden den schriftlichen Teil nach, nicht den mündlichen.

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Wann Sie zur mündlichen Prüfung kommen

Nach der Prüfungsordnung der IHK Magdeburg wird zum mündlichen Teil nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren ab dem Bestehen des schriftlichen Teils zum mündlichen Teil anmeldet und ihn ablegt. Auch die IHKs Frankfurt am Main sowie Ostfriesland und Papenburg lassen nur nach bestandenem schriftlichen Teil zu. Seit dem 1. Juli 2025 ist der schriftliche Teil ab 60 von 120 Punkten bestanden, also mit 50 Prozent (so die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und die Prüfungsordnung der IHK Magdeburg).

Wann der mündliche Termin ist, unterscheidet sich. Bei der IHK Rhein-Neckar findet er in der Regel freitags nach der schriftlichen Prüfung statt. Bei den IHKs Lüneburg-Wolfsburg und zu Dortmund liegt er in der Regel eine Woche nach der schriftlichen Prüfung (Dortmund: Änderungen vorbehalten), bei der IHK für Ostfriesland und Papenburg knapp eine Woche danach. Bei der IHK Frankfurt am Main sehen Sie den mündlichen Termin schon bei der Online-Anmeldung; er ist mit dem schriftlichen verknüpft.

Die IHK Region Stuttgart schreibt auf einer ihrer Seiten, die mündliche Prüfung finde meist am selben Tag nachmittags statt. Auf ihrer Anmeldeseite steht dagegen, dass die Prüfung ab Ende November an getrennten Terminen für den schriftlichen und den mündlichen Teil stattfindet; den mündlichen Termin sehen Sie dort bei der Auswahl in Klammern hinter dem schriftlichen. Welcher Ablauf für Ihren Termin gilt, sagt Ihnen Ihre IHK.

Dauer und Gruppengröße

Die Bewachungsverordnung sieht etwa 15 Minuten für jeden Prüfling vor und erlaubt, bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig zu prüfen (§ 11 Abs. 2 BewachV). Die Prüfungsordnung der IHK Magdeburg übernimmt die 15 Minuten.

Wie die IHKs das umsetzen, ist verschieden. Die IHKs Köln, Hannover und zu Dortmund nennen bis zu fünf Prüflinge zugleich, die Informationsseite der IHK Magdeburg bis zu drei. Die IHKs Bonn/Rhein-Sieg, Lüneburg-Wolfsburg und für Ostfriesland und Papenburg prüfen einzeln; bei Ostfriesland und Papenburg soll die Prüfungszeit 15 Minuten pro Prüfling nicht überschreiten, die IHK zu Dortmund nennt etwa 15 bis 20 Minuten.

Die Prüfung ist nicht öffentlich. Anwesend sein dürfen aber zum Beispiel beauftragte Vertreter der Aufsichtsbehörden und der IHKs oder Mitglieder eines anderen Prüfungsausschusses. Sie dürfen nicht in die laufende Prüfung eingreifen (§ 11 Abs. 5 BewachV).

Welche Themen im Mittelpunkt stehen

Im mündlichen Teil ist ein Schwerpunkt auf zwei der sieben Sachgebiete des § 7 BewachV zu legen (§ 11 Abs. 2 BewachV): Nr. 1, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, und Nr. 6, Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt.

Schwerpunkt heißt nicht, dass nur diese Gebiete vorkommen. Gegenstand des mündlichen Teils sind nach der Prüfungsordnung der IHK Magdeburg die Gebiete des § 7 BewachV mit dem Schwerpunkt auf Nr. 1 und 6.

Einzelne IHKs beschreiben es genauer, und nicht alle gleich. Die IHK Rhein-Neckar nennt als Schwerpunkt zusätzlich das Datenschutzrecht. Die IHK zu Dortmund nennt für den mündlichen Teil vier Sachgebiete: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht (mit Datenschutz, BGB sowie Straf- und Verfahrensrecht), Umgang mit Menschen, die Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (mit allgemeinem Brandschutz) und Grundzüge der Sicherheitstechnik (mit Einzelheiten zum Brandschutz); die Schwerpunkte liegen auch dort auf Gewerberecht und Umgang mit Menschen.

Die Sachkundeprüfung soll zeigen, dass Sie die rechtlichen Vorschriften und die fachbezogenen Pflichten und Befugnisse kennen und praktisch anwenden können (§ 9 Abs. 1 BewachV). Ein Beispiel für eine solche Vorschrift ist § 34a Abs. 5 GewO: Gegenüber Dritten dürfen Sie nur die Jedermannsrechte bei Notwehr, Notstand und Selbsthilfe, vertraglich übertragene Selbsthilferechte und gesetzlich übertragene Befugnisse ausüben, unter Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit.

Unser Vorschlag, keine Vorgabe einer IHK: Erklären Sie sich solche Grundlagen in eigenen Worten und wenden Sie sie auf eine Situation aus dem Wachdienst an. Was im Einzelnen gefragt wird, legt keine der Quellen fest, die wir gelesen haben.

Bewertung und Ergebnis

Der mündliche Teil ist nach der Prüfungsordnung der IHK Magdeburg mit mindestens „ausreichend“ (50 Punkte) bestanden, also mit 50 Prozent der Punkte für den mündlichen Teil. Auch die IHKs Hannover und für Ostfriesland und Papenburg nennen 50 Prozent der möglichen Punkte.

Die ganze Prüfung ist bestanden, wenn beide Teile jeweils mindestens mit ausreichend bewertet sind (§ 11 Abs. 4 BewachV). Ein guter schriftlicher Teil gleicht einen nicht bestandenen mündlichen also nicht aus.

Das Ergebnis des schriftlichen Teils erfahren Sie zunächst als vorläufiges Ergebnis; die Bestätigung, das Ergebnis des mündlichen Teils und das Gesamtergebnis werden in der Regel nach der Beratung über den mündlichen Teil mitgeteilt (Prüfungsordnung der IHK Magdeburg). Die IHK Hannover stellt die Bescheinigung unmittelbar nach Prüfungsende aus; bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg bekommen Sie zuerst einen vorläufigen Bescheid, und die Bescheinigung kommt per Post.

Wenn es mündlich nicht klappt

Den mündlichen Teil können Sie wiederholen, ohne den schriftlichen noch einmal abzulegen, und zwar innerhalb der zwei Jahre nach dem Bestehen des schriftlichen Teils beliebig oft (Prüfungsordnung der IHK Magdeburg). Danach gilt die Sachkundeprüfung nach den IHKs Hannover und Lüneburg-Wolfsburg insgesamt als nicht bestanden.

Bei den IHKs, die dafür einen eigenen Betrag nennen, kostet die Wiederholung nur des mündlichen Teils weniger als die ganze Prüfung, bei der IHK Köln zum Beispiel 103,00 € statt 206,00 €.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die mündliche Prüfung § 34a?

Nach § 11 Abs. 2 BewachV soll sie für jeden Prüfling etwa 15 Minuten dauern. Die IHK für Ostfriesland und Papenburg schreibt, dass die Prüfungszeit 15 Minuten pro Prüfling nicht überschreiten soll, die IHK zu Dortmund nennt etwa 15 bis 20 Minuten.

Wie viele Fragen werden in der mündlichen Prüfung gestellt?

Das legt keine der Quellen fest, die wir gelesen haben: weder die Bewachungsverordnung noch die Prüfungsordnung der IHK Magdeburg noch die Seiten der IHKs nennen eine Zahl. Fest stehen die Dauer von etwa 15 Minuten pro Prüfling und der Schwerpunkt auf dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht sowie auf dem Umgang mit Menschen.

Werde ich allein oder in der Gruppe geprüft?

Das hängt von der IHK ab. Erlaubt sind bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig (§ 11 Abs. 2 BewachV). Die IHKs Bonn/Rhein-Sieg, Lüneburg-Wolfsburg und für Ostfriesland und Papenburg prüfen einzeln, die Seite der IHK Magdeburg nennt bis zu drei.

Wie viele Punkte brauche ich in der mündlichen Prüfung?

Nach der Prüfungsordnung der IHK Magdeburg mindestens die Hälfte: Der mündliche Teil ist mit „ausreichend“ (50 Punkte) bestanden, das sind 50 Prozent der Punkte für diesen Teil. Auch die IHKs Hannover sowie Ostfriesland und Papenburg nennen 50 Prozent der möglichen Punkte.

Kann ich nur die mündliche Prüfung wiederholen?

Ja, innerhalb von zwei Jahren nach dem Bestehen des schriftlichen Teils, und in dieser Zeit beliebig oft (Prüfungsordnung der IHK Magdeburg). Danach gilt die Prüfung nach den IHKs Hannover und Lüneburg-Wolfsburg insgesamt als nicht bestanden.

Diese Erklärung hat Prüfungssaal verfasst. Den Text der Gewerbeordnung (gesetze-im-internet.de) haben wir am 30. Oktober 2026 geprüft. Den Text der Bewachungsverordnung (gesetze-im-internet.de) haben wir am 30. Oktober 2026 geprüft. Die Angaben der IHKs haben wir am 31. Oktober 2026 geprüft. Prüfungssaal ist ein unabhängiger Anbieter von Übungsmaterial und steht in keiner Verbindung zur IHK oder zum DIHK. Fehler entdeckt? Melden Sie ihn uns.

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