Unterrichtung oder Sachkundeprüfung? Was Sie nach § 34a GewO brauchen

Wer im Bewachungsgewerbe arbeitet, braucht nach § 34a GewO grundsätzlich einen von zwei Nachweisen der IHK: die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung (Ausnahmen stehen weiter unten). Als angestellte Wachperson reicht grundsätzlich die Unterrichtung. Für fünf Tätigkeiten verlangt das Gesetz die Sachkundeprüfung, und wer ein Bewachungsunternehmen führen will oder mit der Leitung eines Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist, muss sie nachweisen.

Die Unterrichtung ist ein Unterricht von mindestens 40 Unterrichtsstunden. Die Sachkundeprüfung ist eine Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil. Wer sie bestanden hat, braucht keine Unterrichtung mehr; umgekehrt gilt das nicht.

Diese Seite fasst § 34a GewO, die §§ 4, 6 bis 9, 11, 12 und 23 der Bewachungsverordnung und die Hinweise von neun IHKs zusammen (gelesen am 31. Oktober 2026). Ob Sie für Ihre Tätigkeit die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung brauchen, entscheidet nach den IHKs Rhein-Neckar und Frankfurt am Main die Behörde, in der Regel das Gewerbe- oder Ordnungsamt; die IHKs haben dabei nach der IHK Rhein-Neckar lediglich eine beratende Funktion. Prüfungssaal bietet keine Unterrichtung an, nimmt keine Prüfungen ab und gehört nicht zur IHK oder zum DIHK.

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Der Unterschied in Kürze

Beide Nachweise stellt die IHK aus, und beide behandeln die sieben Sachgebiete des § 7 BewachV. Die Sachkundeprüfung geht nach den IHKs Hannover und Rhein-Neckar aber deutlich tiefer: Nach der IHK Hannover muss der Wissensstand bei der Sachkundeprüfung deutlich über dem liegen, was in der Unterrichtung vermittelt wird. Die IHK Rhein-Neckar schreibt, dass der Stoff der Sachkundeprüfung deutlich über den der Unterrichtung hinausgeht, auch wenn die Themengebiete identisch sind. Als alleinige Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung reicht die Unterrichtung deshalb nach der IHK Rhein-Neckar nicht aus; die IHKs Hannover und Lüneburg-Wolfsburg empfehlen sie nicht als Prüfungsvorbereitung.

Auch die Kosten unterscheiden sich. Bei der IHK zu Dortmund zum Beispiel kostet die Unterrichtung derzeit 400,00 €, die Sachkundeprüfung derzeit 160,00 €.

Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach § 34a GewO im Vergleich
MerkmalUnterrichtungSachkundeprüfung
Formmündlicher Unterricht bei der IHK, mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 MinutenPrüfung bei der IHK mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil
NachweisBescheinigung nach Anlage 1 BewachV, wenn Sie ohne Fehlzeiten teilgenommen haben und die IHK überzeugt ist, dass Sie mit dem Stoff vertraut sindBescheinigung nach Anlage 3 BewachV, wenn Sie beide Teile bestanden haben
Gebraucht fürBewachungsaufgaben angestellter Wachpersonen ohne Sachkundepflichtdie fünf Tätigkeiten des § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO, die Erlaubnis für ein Bewachungsunternehmen und dessen Leitung
Deutschmindestens Niveau B1 (§ 6 Abs. 1 BewachV)Prüfungssprache Deutsch; die IHK Rhein-Neckar nennt B1 als Grundvoraussetzung
Inhaltdie sieben Sachgebiete des § 7 BewachVdieselben Sachgebiete, nach den IHKs Hannover und Rhein-Neckar deutlich tiefer

Fünf Tätigkeiten, für die Sie die Sachkundeprüfung brauchen

Als Wachperson brauchen Sie für diese Tätigkeiten zusätzlich zur Zuverlässigkeit die bestandene Sachkundeprüfung (§ 34a Abs. 1a Satz 2 GewO). Die Beispiele und Abgrenzungen stammen von der IHK Rhein-Neckar, die ihre Zuordnung ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet: Entscheidend ist, wie das Gewerbeamt die Tätigkeit einordnet.

Wann die Unterrichtung reicht

Für Bewachungsaufgaben, die nicht zu den fünf Tätigkeiten gehören, reicht die Unterrichtung (§ 34a Abs. 1a Satz 1 GewO). Die IHK Rhein-Neckar nennt dafür zum Beispiel Geld- und Werttransporte, die Zugangskontrolle bei Gaststätten, die keine Diskothek sind, und die Zugangskontrolle bei Konzerten, auch mit Durchsuchungen am Eingang, oder zum Stadion. Wer bei Großveranstaltungen eine leitende Bewachungsfunktion hat, braucht dagegen die Sachkundeprüfung.

Die Unterrichtung erfolgt mündlich und dauert mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Sie brauchen dafür Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1. Die IHK stellt die Bescheinigung aus, wenn Sie ohne Fehlzeiten teilgenommen haben und sie sich, etwa durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen nach jedem Sachgebiet, überzeugt hat, dass Sie mit dem Stoff vertraut sind (§ 6 BewachV).

Wenn Sie ein Bewachungsunternehmen führen

Für die Erlaubnis zum Bewachungsgewerbe müssen Sie mit einer vor der IHK bestandenen Prüfung Ihre Sachkunde nachweisen; dasselbe gilt für die mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen. Bei einer GmbH oder einer anderen juristischen Person gilt das für die gesetzlichen Vertreter, soweit sie direkt mit Bewachungsaufgaben befasst sind oder niemand in der Leitung einen Sachkundenachweis hat (§ 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GewO).

Eine Unterrichtung für Gewerbetreibende gibt es nicht mehr: Nach der IHK zu Schwerin ist die 80-stündige Unterrichtung für Gewerbetreibende seit dem 1. Dezember 2016 weggefallen. Die IHK für Ostfriesland und Papenburg schreibt, dass der Gewerbetreibende den Sachkundenachweis immer erbringen muss, unabhängig von den fünf Tätigkeiten.

Abschlüsse, die die Prüfung ersetzen

Bestimmte Abschlüsse ersetzen die Sachkundeprüfung (§ 12 in Verbindung mit § 8 Nr. 1 bis 3 BewachV): die Abschlussprüfung als geprüfte Werkschutzfachkraft, geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, geprüfter Meister oder geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit oder geprüfter Werkschutzmeister oder geprüfte Werkschutzmeisterin. Außerdem zählt eine Laufbahnprüfung mindestens für den mittleren Dienst im Polizeivollzugsdienst, im Justizvollzugsdienst, im waffentragenden Bereich des Zolldienstes oder im Feldjägerdienst der Bundeswehr. Ein Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums zählt, wenn Sie zusätzlich eine Unterrichtung der IHK über die Sachgebiete Nr. 5 bis 7 des § 7 BewachV nachweisen.

Wer die Sachkundeprüfung bestanden hat, braucht keine Unterrichtung (§ 8 Nr. 4 BewachV). Umgekehrt ersetzt die Unterrichtung die Sachkundeprüfung nicht, wie die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern betont.

Für Wachpersonen mit einer der fünf Tätigkeiten gibt es eine Übergangsregel: Wer am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe Tätigkeiten nach § 34a Abs. 1a GewO durchgeführt hat, braucht keine Sachkundeprüfung; das bescheinigt der Gewerbetreibende (§ 23 Abs. 2 BewachV).

Ob ein Nachweis bei Ihnen anerkannt wird, entscheidet die zuständige Behörde. Nach der IHK Frankfurt am Main meldet dafür das Bewachungsunternehmen Sie im Bewacherregister an und lädt die Nachweise hoch, und das Ordnungsamt entscheidet über eine Befreiung. Eine Bescheinigung über eine Befreiung stellt die IHK nicht aus (IHK Rhein-Neckar).

Wann gar kein Nachweis nötig ist

§ 34a GewO gilt für das gewerbsmäßige Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen. Die IHK Rhein-Neckar nennt deshalb Tätigkeiten, für die weder die Unterrichtung noch die Sachkundeprüfung nötig ist, zum Beispiel bewachende Tätigkeiten von Angestellten des Objektbetreibers, Kartenabreißer ohne Zugangskontrolle, Hostessendienste oder reine Schließdienste. Auch hier gilt: Im Zweifel entscheidet das Gewerbeamt.

Häufige Fragen

Reicht die Unterrichtung als Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung?

Mehrere IHKs raten davon ab, sich allein darauf zu verlassen. Die IHK Rhein-Neckar schreibt, die Unterrichtung sei als alleinige Prüfungsvorbereitung nicht ausreichend; die IHKs Hannover und Lüneburg-Wolfsburg empfehlen sie nicht als Prüfungsvorbereitung, weil sie keine qualifizierte Vorbereitung ersetzt.

Kann ich mit der Unterrichtung als Türsteher arbeiten?

Im Einlassbereich einer gastgewerblichen Diskothek nicht: Dafür verlangt § 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 GewO die Sachkundeprüfung. Für die Zugangskontrolle bei Gaststätten, die keine Diskothek sind, und bei Konzerten reicht nach der unverbindlichen Zuordnung der IHK Rhein-Neckar die Unterrichtung.

Brauche ich die Unterrichtung, wenn ich die Sachkundeprüfung habe?

Nein. Mit der Bescheinigung über die bestandene Sachkundeprüfung ist der Nachweis einer Unterrichtung nicht erforderlich (§ 8 Nr. 4 BewachV).

Gibt es den 34a-Schein auch ohne Prüfung?

Für Bewachungsaufgaben ohne Sachkundepflicht genügt die Unterrichtung (§ 34a Abs. 1a Satz 1 GewO). Die Bewachungsverordnung verlangt dafür keine Prüfung wie die Sachkundeprüfung: Die IHK stellt die Bescheinigung aber nur aus, wenn Sie ohne Fehlzeiten teilgenommen haben und sie sich überzeugt hat, dass Sie mit dem Stoff vertraut sind, etwa durch Verständnisfragen nach jedem Sachgebiet (§ 6 Abs. 2 BewachV). Für die fünf Tätigkeiten mit Sachkundepflicht reicht die Unterrichtung nicht.

Wer entscheidet, ob ich die Sachkundeprüfung brauche?

Nach den IHKs Rhein-Neckar und Frankfurt am Main die zuständige Behörde, in der Regel das Gewerbe- oder Ordnungsamt. Die IHKs haben dabei nach der IHK Rhein-Neckar lediglich eine beratende Funktion; ihre Zuordnung der Tätigkeiten nennt sie ausdrücklich unverbindlich.

Diese Erklärung hat Prüfungssaal verfasst. Den Text der Gewerbeordnung (gesetze-im-internet.de) haben wir am 30. Oktober 2026 geprüft. Den Text der Bewachungsverordnung (gesetze-im-internet.de) haben wir am 30. Oktober 2026 geprüft. Die Angaben der IHKs haben wir am 31. Oktober 2026 geprüft. Prüfungssaal ist ein unabhängiger Anbieter von Übungsmaterial und steht in keiner Verbindung zur IHK oder zum DIHK. Fehler entdeckt? Melden Sie ihn uns.

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